Aktuelles
Am Donnerstag, 08.10.2026, um 09:30 Uhr, findet an der Universität Bayreuth (Kongressraum des Forschungszentrums Gesellschaft, Technik und Ökologie in Afrika) der 3. Bayreuther IT-Strafrechtstag statt, diesmal mit dem Titel „Crypto Crime - Auf der Spur des digitalen Geldes“. Thematisiert werden die Herausforderungen bei der Regulierung und Verfolgung von Kriminalitätsphänomenen im Kryptowährungsbereich.
Kryptowährungen (wie etwa Bitcoin) erfreuen sich steigender wirtschaftlicher Relevanz und auch Straftaten werden vermehrt mit diesen digitalen Werteinheiten abgewickelt. Die Pseudonymität der Transaktionsteilnehmer und fehlende zentrale Überwachungsstrukturen in Kryptowährungssystemen führen in der Praxis zu erheblichen Verfolgungsschwierigkeiten. Denn sichtbar sind meist nur einfache Transaktionsbewegungen - Transaktionszweck und Identität der Transaktionsteilnehmer bleiben zunächst verborgen.
Ermittlungsbehörden stehen daher vor der Herausforderung, Geldströme zu deuten sowie versteckte Verschleierungs- und Verfälschungstechniken zu erkennen. Die Ermittler der Zentrale Cybercrime Bayern (ZCB) werden Einblicke gewähren, wie in der Praxis aus einfachen Transaktionsbewegungen Hinweise und Anhaltspunkte für begangene Straftaten und mögliche Täteridentitäten abgeleitet werden können. In diesem Zusammenhang wird mit Experten des Blockchainanalyseunternehmens Iknaio über die Bedeutung von sog. Blockchainanalysetools diskutiert, die als wesentliche Hilfsmittel für die Zurückverfolgung von Transaktionsbewegungen dienen.
Neben diesen Ermittlungsbesonderheiten wird ein kritischer Blick auf die bestehende nationale und unionsrechtliche Regelungslandschaft geworfen, wobei der Schwerpunkt auf bekannten und umstrittenen Phänomen des sog. „Kryptodiebstahls“ liegt. Schließllich befasst sich die Tagung mit modernen und bisher weniger diskutierten Strafbarkeitsphänomene auf dezentralen Handelsplattformen (DeFi).
Weitere Informationen und das gesamte Vortragsprogramm entnehmen Sie bitte dem Flyer. Anmeldungen zur kostenfreien Tagung können online über die Website des Lehrstuhls über das Anmeldetool unter der Rubrik „Bayreuther IT-Strafrechtstag“ https://www.strafrecht2.uni-bayreuth.de/de/Bayreuther-IT-Strafrechtstag/index.php bis spätestens 25.09.2026 unter Angabe von Name und Institution erfolgen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Anmeldungen werden nach Eingangszeitpunkt berücksichtigt. Die Veranstaltung geht voraussichtlich über ca. fünf Zeitstunden (exklusive Pausen); eine Teilnahmebescheinigung kann für Anwesende vor Ort ausgestellt werden.
Rückfragen richten Sie bitte an lehrstuhl.str2@uni-bayreuth.de.