Aktuelles
21. Oktober 2025
Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2026 (§ 17 Abs. 2 BBiG) wurde im Bundesgesetzblatt (Teil I vom 10.10.2025) bekannt gemacht. Danach ist Auszubildenden, deren Berufsausbildung im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 beginnt, wenigstens folgende Vergütung zu gewähren: im ersten Jahr 724,00 €, im zweiten Jahr 854,00 €, im dritten Jahr 977,00 € und im vierten Jahr 1.014,00 €.
Zu beachten ist allerdings, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg Vergütungen empfiehlt, die erheblich über die Mindestsätze hinausgehen und grundsätzlich verbindlich sind. Danach haben Ausbilungskanzleien in den ersten drei Lehrjahren Ausbildungsvergütungen von 1.000,00 €, 1.100,00 € und 1.200,00 € zu bezahlen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg.
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