Aktuelles
08. Dezember 2025
Mit der neuen Version der mobilen beA-App können Dokumente jetzt auch ohne beA-Karte qualifiziert elektronisch signiert werden. Hierzu hat die Bundesnotarkammer einen kartenlosen Fernsignaturdienst entwickelt, der zunächst für die beA-App und voraussichtlich ab Beginn des kommenden Jahres auch für die beA-Webanwendung angeboten wird. Hersteller von Kanzleisoftware werden die Möglichkeit haben, ihre Produkte um den kartenlosen Signaturdienst zu erweitern.
Voraussetzung ist die Installation der Signatur-Freigabe-App "authentigo", die von der Zertifizierungsstelle der BNotK bereitgestellt wird, auf einem Smartphone oder Tablet. Die im Entwurfs-Ordner der beA-App bzw. beA-Webanwendung gespeicherten Nachrichten können dann mit einer qeS versehen werden.
Einzelheiten und eine Beschreibung, wie Sie den neuen Dienst bei sich in Betrieb nehmen und nutzen können, finden Sie im BeA-Sondernewsletter der BRAK 6/2025 sowie auf den Internetseiten des beA-Supports.
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