Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

12. November 2025

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz (BayStMJ) weist auf die Möglichkeit für Opfer von Straftaten hin, in bestimmten Fällen eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um eine nicht juristische, professionelle Form der Zeugenbetreuung.

Psychosoziale Prozessbegleiter sind speziell für die Betreuung von besonders schutzbedürftigen Opfern von Straftaten ausgebildet. Sie helfen dabei, die Tatopfer für das Strafverfahren zu stabilisieren und die Aussagefähigkeit des Opfers herzustellen bzw. zu erhalten.
Nähere Informationen finden Sie im bayerischen Opfermerkblatt, das den Geschädigten von Straftaten grundsätzlich bereits durch die Polizei ausgehändigt wird. Weil das Institut der psychosozialen Prozessbegleitung von vielen Opfern trotz Vorliegens der Beiordnungsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird, werden auch alle Nebenklagevertreter gebeten, ihre Mandanten auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

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