Aktuelles
31. Oktober 2025
Das Bundeskabinett hat am 22.10.2025 eine Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gebilligt, die eine moderate Anhebung zentraler Wertgrenzen für Rechtsmittel vorsieht. Diese Maßnahme steht im Einklang mit der geplanten Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten und soll zu einer Verringerung der Rechtsmittelverfahren und damit kürzeren Verfahrensdauern führen.
Konkret sollen die Wertgrenzen wie folgt angepasst werden:
- Berufungen (§ 511 ZPO), Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (§ 61 FamFG) und Verfahren nach billigem Ermessen (§ 495a ZPO): von 600,00 € auf 1.000,00 €
- Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof: von 20.000,00 € auf 25.000,00 €
- Kostenbeschwerden (§ 567 ZPO, § 304 StPO, §§ 66, 68, 69 GKG etc.): von 200,00 € auf 300,00 €
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.
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