Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

13. November 2025

Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) hat am 07.11.2025 dem Vorstoß des Bayerischen Staatsministerium der Justiz (BayStMJ), Rechtsschutzversicherern eine anwaltliche Rechtsberatung zu ermöglichen, eine klare Absage erteilt. 14 von 16 Bundesländern stimmten gegen den Beschlussvorschlag auf Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes und stellten sich damit hinter die Anwaltschaft.

Auch die bayerischen Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer hatten das Vorhaben scharf kritisiert. Sie warnten vor einer schleichenden Erosion des anwaltlichen Berufsrechts und einer Gefährdung der unabhängigen Rechtsberatung. Wäre die Änderung umgesetzt worden, hätten Versicherer in erheblichem Umfang anwaltliche Tätigkeiten übernehmen und damit das bewährte System der unabhängigen, nur dem Interesse der Mandanten verpflichteten Beratung, unterlaufen können.
Mit der nun erteilten Absage ist klargestellt: Rechtsberatung bleibt Kernaufgabe der Anwaltschaft - unabhängig, verschwiegen und frei von wirtschaftlichen Interessen Dritter.
Weitere Informationen zur JuMiKo und die gefassten Beschlüsse finden sie auf den Internetseiten der BRAK und der Justiz NRW.

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