Aktuelles
05. November 2025
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist nochmals darauf hin, dass der Support für das Kartenlesegerät cyberJack® secoder der Firma Reiner SCT eingestellt wird. Die neue Version der beA-Webanwendung, mit der die Unterstützung dieses Lesegeräts auch im beA nicht mehr gewährleistet ist, wird voraussichtlich in der Nacht vom 25.11. auf 26.11.2025 in Betrieb genommen werden.
Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Support für den Kartenleser für die Anmeldung am beA und für das Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen. Die BRAK empfiehlt allen betroffenen Kollegeninnen und Kollegen, rechtzeitig ein aktuelles Kartenlesegerät anzuschaffen.
Nutzer einer Kanzleisoftware sollten vorübergehend noch die Möglichkeit haben, sich am beA unter Verwendung des alten Kartenlesegerätes anzumelden und auch Signaturen anzubringen. Anderenfalls sollten sie sich mit dem Support des Herstellers in Verbindung setzen.
Ein Softwarezertifikat würde die weitere Zugriffsmöglichkeit zum beA sicherstellen. Darüber wird es kurzfristig auch möglich sein, beA-Nachrichten in der beA-mobile-App und voraussichtlich ab dem kommenden Jahr auch in der beA-Webanwendung qualifiziert elektronisch zu signieren.
Weitere Informationen finden Sie auf dem beA-Supportportal, im BRAK Magazin und in verschiedenen Newslettern der BRAK. Zudem befindet sich auf der beA-Startseite ein Banner mit einem Hinweis auf den erforderlichen Austausch.
Nutzer einer Kanzleisoftware sollten vorübergehend noch die Möglichkeit haben, sich am beA unter Verwendung des alten Kartenlesegerätes anzumelden und auch Signaturen anzubringen. Anderenfalls sollten sie sich mit dem Support des Herstellers in Verbindung setzen.
Ein Softwarezertifikat würde die weitere Zugriffsmöglichkeit zum beA sicherstellen. Darüber wird es kurzfristig auch möglich sein, beA-Nachrichten in der beA-mobile-App und voraussichtlich ab dem kommenden Jahr auch in der beA-Webanwendung qualifiziert elektronisch zu signieren.
Weitere Informationen finden Sie auf dem beA-Supportportal, im BRAK Magazin und in verschiedenen Newslettern der BRAK. Zudem befindet sich auf der beA-Startseite ein Banner mit einem Hinweis auf den erforderlichen Austausch.
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