Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
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05. November 2025
Zur Erinnerung: Tag der Kanzleiheld:innen - Recht.Schlau.Genau. am 12.11.2025
Der erste „Tag der Kanzleiheld:innen - Recht.Schlau.Genau.“ am 12.11.2025 rückt näher (wie haben im Oktober-Newsletter darüber berichtet). Die Initiatoren, der RENO Bundesverband, das Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer, möchten diesen neuen besonderen Tag gemeinsam mit Ihnen sichtbar machen. Dieses Logo soll deshalb die Kommunikation rund um den Ehrentag begleiten. Bitte nutzen Sie es gerne für Ihre Werbeaktionen.
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05. November 2025
Zur Erinnerung: Kartenleser cyberJack® secoder der Firma Reiner SCT in Kürze nicht mehr nutzbar
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist nochmals darauf hin, dass der Support für das Kartenlesegerät cyberJack® secoder der Firma Reiner SCT eingestellt wird. Die neue Version der beA-Webanwendung, mit der die Unterstützung dieses Lesegeräts auch im beA nicht mehr gewährleistet ist, wird voraussichtlich in der Nacht vom 25.11. auf 26.11.2025 in Betrieb genommen werden.
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27. Oktober 2025
Umgang mit Fremdgeldern und Kündigungen anwaltlicher Sammelanderkonten - Sachstand und Verhaltensempfehlungen
In einem Schreiben vom 07.10.2025 informiert die Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer, Frau Kollegin Leonora Holling, ausführlich über den aktuellen Sachstand der Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken. Gleichzeitig gibt sie Hinweise und Empfehlungen zum ordnungsgemäßen Umgang mit Fremdgeldern.  
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27. Oktober 2025
Gemeinsame Stellungnahme der bayerischen Rechtsanwaltskammern zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz (BayStMJ) hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) erstellt. Dieser sieht vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass es Rechtsschutzversicherern künftig ermöglicht wird, ihre Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer selbst außergerichtlich zu beraten und zu vertreten.

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