Die Rechtsanwaltskammer für Ober- und Unterfranken
Zuständigkeit und Funktion
Die Rechtsanwaltskammer ist die Selbstverwaltungsorganisation des freien Berufs der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und finanziert sich allein aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.
Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt automatisch Mitglied in der für seinen Kanzleisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Im Bundesgebiet gibt es zur Zeit 28 regionale Rechtsanwaltskammern, davon drei in Bayern – Bamberg, München, Nürnberg -. Die Bezirke sind in den alten Bundesländern identisch mit den Bezirken der Oberlandesgerichte und in den neuen Bundesländern identisch mit den Ländergrenzen.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg ist örtlich zuständig für die Landgerichtsbezirke Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Schweinfurt und Würzburg. Ihr gehören zur Zeit mehr als 2.500 Mitglieder an.
Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammer gehört im Wesentlichen die berufsrechtliche Beratung und Betreuung der Mitglieder. Daneben ist sie in einzelnen Bereichen auch für Anliegen der Bürger zuständig.
Organe - Vorstand, Präsidium, Abteilungen
Das Exekutivorgan der Rechtsanwaltskammer ist der Vorstand, der die Belange der Kammer zu wahren und zu fördern hat. Die Mitglieder des Vorstands werden alle zwei Jahre anläßlich der jährlich stattfindenden Kammerversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Der Vorstand wählt aus seinen Mitgliedern ein Präsidium, welches die Geschäfte des Vorstands erledigt, die ihm durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) oder durch den Vorstand übertragen werden. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat zur Aufgabenbewältigung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Abteilungen zu bilden.
Gerichtlich und außergerichtlich wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg durch den Präsidenten vertreten.
Der Gesamtvorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg besteht aus 19 Mitgliedern, die diese Funktion auschließlich ehrenamtlich ausüben. Er wird bei seiner Tätigkeit durch zwei hauptamtliche Geschäftsführer sowie den fünf Mitarbeiterinnen der Kammergeschäftsstelle unterstützt.
Datenschutz - Datenschutzkontrollbeauftragter
Das Recht und die Pflicht des Rechtsanwalts zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten seiner Auftraggeber ist eines der wertvollsten Rechtsgüter des Anwalts, das es gilt, in jeder Hinsicht zu bewahren und zu verteidigen. Insofern kommt beim Rechtsanwalt auch dem Datenschutz, zu dem er wie jede andere Stelle verpflichtet ist, eine besondere Bedeutung zu. Er darf dem für den Datenschutz gesetzlich berufenen Kontrollorgan, dem Datenschutzbeauftragten der Länder, keine seiner Verschwiegenheitspflicht unterliegenden personenbezogenen Daten offenbaren.
Um diesen Konflikt zwischen Verschwiegenheitspflicht einerseits und Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes durch die Anwälte andererseits zu lösen, schuf die BRAK die Einrichtung eines Datenschutzkontrollbeauftragten der Rechtsanwaltskammern. Die/der Datenschutzkontrollbeauftragte ist ein(e) in Fragen des Datenschutzes erfahrene® Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, die/der den Kammern durch Beraterverträge verbunden sind und selbstverständlich zur Geheimhaltung der im Rahmen seiner Tätigkeit erfahrenen Tatsachen verpflichtet ist. Die/der Datenschutzkontrollbeauftragte berät die Rechtsanwaltskammer in Fragen mit datenschutzrechtlichem Einschlag. Sie/er bearbeitet auch die Eingaben Dritten an die Rechtsanwaltskammern oder unmittelbar an sie/ihn in datenschutzrechtlichen Fragen, beispielsweise wenn ein Rechtssuchender glaubt, ein (eigener oder gegnerischer) Rechtsanwalt habe seine personenbezogenen Daten nicht ordnungsgemäß behandelt.
Der Datenschutzkontrollbeauftragte der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist RA Dieter Fasel, Memmingen.