Urkunde für Ausbildungskanzleien
Um die Ausbildungsbereitschaft zu erhöhen und die ausbildenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für ihren Einsatz zu würdigen, hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Verleihung einer Urkunde beschlossen, die auch zur Imagewerbung verwendet werden kann. Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Verleihung erfolgt nur auf Antrag einer Kanzlei bzw. eines Ausbilders.
- Die Verleihung erfolgt für ein Kalenderjahr.
- Am 01. Januar dieses Kalenderjahres muss ein wirksames Ausbildungsverhältnis bestehen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sein. Die bloße Absicht einer Kanzlei, Auszubildende einzustellen, oder die Suche nach einem Auszubildenden reicht für die Verleihung der Urkunde nicht aus.
- Sollte das Ausbildungsverhältnis erst im Laufe des Jahres beginnen bzw. in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden, wird die Urkunde erst für das darauf folgende Kalenderjahr verliehen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Endet das Ausbildungsverhältnis während des Kalenderjahres, darf die Urkunde in den Folgejahren fortgeführt werden.
Interessierte Kanzleien bzw. Ausbilder werden gebeten, sich an die Kammergeschäftsstelle zu wenden (Tel. 0951/98620-33; E-Mail: ausbildung@rakba.de).
Muster der Urkunde für 2023 und 2024 stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.