Service für Bürger
Benennung von Rechtsanwälten
Die Rechtsanwaltskammer ist der Zusammenschluss aller in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte. Die Vermittlung oder gar Empfehlung einzelner Mitglieder oder die Benennung von Rechtsanwälten mit bestimmten Spezialisierungen ist daher nicht erlaubt.
Mit der Anwaltssuche können Sie Fachanwälte und Rechtsanwälte mit bestimmten Tätigkeitsgebieten ortsbezogen ermitteln. Das System basiert auf der Selbstbenennung der Anwälte; die Auswahl von bis zu fünf Kollegen erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Telefonisch erreichen Sie den Anwaltssuchservice der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter der Rufnummer: 09 51 / 20 83 868.
Beschwerde gegen Rechtsanwälte
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg übt die Berufsaufsicht über die in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. In Fällen, in denen ein Mandant eines Rechtsanwalts der Ansicht ist, dass dieser gegen die ihm obliegenden Berufspflichten verstoßen habe, kann dies der Rechtsanwaltskammer Bamberg angezeigt werden. Diese kann das Verhalten des Rechtsanwalts jedoch nur unter berufsrechtlichen Aspekten prüfen. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche darf die Rechtsanwaltskammer nicht überprüfen. Hierunter fällt auch die Frage, ob ein Anwalt das Mandat zur Zufriedenheit des Mandanten bearbeitet hat. In solchen Fällen sollte im Zweifel der Rechtsrat eines anderen Rechtsanwalts eingeholt werden. Beschwerden gegen Rechtsanwälte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur schriftlich auf dem Postweg oder per Telefax, jedoch nicht per E-Mail entgegengenommen werden.
Rechtsanwaltsgebühren
Wenn Sie Probleme mit der Gebührenrechnung Ihres Rechtsanwalts haben, empfiehlt es sich zunächst bei Unklarheiten das Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt zu suchen. In einem informellen Gespräch lassen sich Ungereimtheiten meist am schnellsten bereinigen.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg gibt keine Auskünfte zu Anwaltsgebühren. Eine Vermittlung zwischen Anwalt und Mandant ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Anwalt zustimmt.
Falls strittig ist,
- ob oder wie der Auftrag erteilt wurde
- ob oder welche Gebühr der Sachverhalt auslöst (also über den Anfall der Gebühr)
- ob eine Schadensersatzforderung gegen die Gebührenschuld aufgerechnet werden kann, oder
- ob bzw. wie hoch Rechtsanwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren angefallen sind,
kann die Rechtsanwaltskammer nicht tätig werden. Hierbei handelt es sich um materiellrechtliche und prozessuale Fragen, über die nur das Zivilgericht Beweis erheben und entscheiden kann.
Falls keine gütliche Einigung über diese Streitigkeiten erzielt werden kann, kann über sie nur das ordentliche Gericht entscheiden. Dies geschieht in einem normalen Zivilprozess oder gegebenenfalls in einem Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 11 RVG. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist dann das richtige Mittel, wenn die Gebühren eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren streitig sind.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Erklärung des Systems der Anwaltsgebühren herausgegeben.
Hilfe in Rechtsfragen
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg ist nicht zu allgemeiner Rechtsberatung befugt. Rechtsauskünfte können und dürfen also nicht erteilt werden; diese Tätigkeit ist ausschließlich der Anwaltschaft vorbehalten.