Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung hat der Ausbildende mit Zustimmung des Auszubildenden schriftlich oder per beA bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg einzureichen; die Teilnehmer aus Umschulungsmaßnahmen sind durch den privaten Bildungsträger mit Zustimmung des Umschülers schriftlich anzumelden (§ 14 Abs. 1 PO). Hierfür sind die nebenstehenden Formulare zu verwenden.
Die beizufügenden Unterlagen ergeben sich aus § 14 Abs. 3 und 4 PO. Dies sind insbesondere:
Im Falle der Zwischenprüfung:
Die beizufügenden Unterlagen ergeben sich aus § 14 Abs. 3 und 4 PO. Dies sind insbesondere:
Im Falle der Zwischenprüfung:
- der Berufsausbildungsvertrag und
- der betriebliche Ausbildungsplan,
soweit sie der Rechtsanwaltskammer noch nicht vorgelegt wurden.
Im Falle der Abschlussprüfung:
- die Bescheinigung über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung,
- der schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweis und
- der betriebliche Ausbildungsplan, aus dem die bis zur Anmeldung vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ersichtlich sind;
- ein Zwischenzeugnis des Ausbildenden soll vorgelegt werden.
Anmeldung per beA
Die Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung kann in entsprechender Anwendung von § 126a Abs. 1 BGB auch in elektronischer Form erfolgen. Hierzu ist das Anmeldeformular
- (zumindest) vom Auszubildenden zu unterschreiben und
- als PDF-Dokument über das besondere persönliche Anwaltspostfach des Ausbilders an die Rechtsanwaltskammer zu übermitteln;
- es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) des Ausbilders versehen sein (bitte beachten Sie: Die Regelungen zum sicheren Übermittlungsweg nach § 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO gelten nicht!).
Einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen im Falle der elektronischen Anmeldung ebenso:
- der Berufsausbildungsvertrag
- der betriebliche Ausbildungsplan
- der Ausbildungsnachweis
- das Zwischenzeugnis des Ausbildenden
Prüfungsgebühr
Für die Zwischenprüfung erhebt die Kammer eine Gebühr von 50,00 €, die mit der Anmeldung fällig wird. Für die Abschlussprüfung ist eine Prüfungsgebühr von 100,00 € zu entrichten; im Falle der Wiederholung ermäßigt sich die Gebühr auf 50,00 €, wenn der Prüfungsbewerber aus der vorangegangenen und nicht bestandenen Prüfung Einzelprüfungsleistungen übernimmt und an der Wiederholungsprüfung nur in höchstens drei Prüfungsfächern teilnimmt.