Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung hat der Ausbildende mit Zustimmung des Auszubildenden schriftlich oder per beA bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg einzureichen; die Teilnehmer aus Umschulungsmaßnahmen sind durch den privaten Bildungsträger mit Zustimmung des Umschülers schriftlich anzumelden (§ 14 Abs. 1 PO). Hierfür sind die nebenstehenden Formulare zu verwenden.

Die beizufügenden Unterlagen ergeben sich aus § 14 Abs. 3 und 4 PO. Dies sind insbesondere:

Im Falle der Zwischenprüfung:
  • der Berufsausbildungsvertrag und
  • der betriebliche Ausbildungsplan,
soweit sie der Rechtsanwaltskammer noch nicht vorgelegt wurden.
Im Falle der Abschlussprüfung:
  • die Bescheinigung über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung,
  • der schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweis und
  • der betriebliche Ausbildungsplan, aus dem die bis zur Anmeldung vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ersichtlich sind;
  • ein Zwischenzeugnis des Ausbildenden soll vorgelegt werden.

Anmeldung per beA
Die Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung kann in entsprechender Anwendung von § 126a Abs. 1 BGB auch in elektronischer Form erfolgen. Hierzu ist das Anmeldeformular
  • (zumindest) vom Auszubildenden zu unterschreiben und
  • als PDF-Dokument über das besondere persönliche Anwaltspostfach des Ausbilders an die Rechtsanwaltskammer zu übermitteln;
  • es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) des Ausbilders versehen sein (bitte beachten Sie: Die Regelungen zum sicheren Übermittlungsweg nach § 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO gelten nicht!).
Einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen im Falle der elektronischen Anmeldung ebenso:
  • der Berufsausbildungsvertrag
  • der betriebliche Ausbildungsplan
  • der Ausbildungsnachweis
  • das Zwischenzeugnis des Ausbildenden

Prüfungsgebühr
Für die Zwischenprüfung erhebt die Kammer eine Gebühr von 50,00 €, die mit der Anmeldung fällig wird. Für die Abschlussprüfung ist eine Prüfungsgebühr von 100,00 € zu entrichten; im Falle der Wiederholung ermäßigt sich die Gebühr auf 50,00 €, wenn der Prüfungsbewerber aus der vorangegangenen und nicht bestandenen Prüfung Einzelprüfungsleistungen übernimmt und an der Wiederholungsprüfung nur in höchstens drei Prüfungsfächern teilnimmt.