Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Gebühren zur VDB

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg erhebt nach § 3 der Verwaltungsgebührenordnung i.d.F. vom 29.04.2022 folgende Gebühren für die Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums (Erst-, Ersatz- oder Folgemedium):
  • Für die Ausstellung und Registrierung eines Zugangsmediums einmalig 50,00 €
  • Für die Registrierung eines bereits vorhandenen Zugangsmediums einmalig 50,00 €
Gebühren der DATEV

Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV gesonderte Gebühren in Rechnung.