Gebühren zur VDB
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg erhebt nach § 3 der Verwaltungsgebührenordnung i.d.F. vom 29.04.2022 folgende Gebühren für die Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums (Erst-, Ersatz- oder Folgemedium):
- Für die Ausstellung und Registrierung eines Zugangsmediums einmalig 50,00 €
- Für die Registrierung eines bereits vorhandenen Zugangsmediums einmalig 50,00 €
Gebühren der DATEV
Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV gesonderte Gebühren in Rechnung.
Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV gesonderte Gebühren in Rechnung.