Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
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05. Januar 2026
Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) wurde am 22.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind - vorbehaltlich des Art. 26 Abs. 2 und 3 - bereits zum dritten Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Durch das Gesetz wird die ZPO um ein 12. Buch - Erprobung und Evaluierung - ergänzt und das Online-Verfahren als alternative Verfahrensart für Zivilverfahren vor den Amtsgerichten, in denen die Zahlung einer Geldsumme von 10.000 EUR i. S. d. § 23 Nr. 1 GVG nicht überstiegen wird, erprobt.
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17. Dezember 2025
RVG-Hotline wird 2026 fortgesetzt
Die RVG-Hotline der Rechtsanwaltskammer Bamberg wird auch im Jahr 2026 angeboten. Alle Kammermitglieder haben daher auch weiterhin die Möglichkeit, sich einmal im Monat (mit Ausnahme von März und August) für einen Zeitraum von jeweils 60 Minuten bei gebührenrechtlichen Problemen beraten zu lassen.
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16. Dezember 2025
Zur Erinnerung: Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte und Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte ab 01.01.2026
Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen vom 08.12.2025 wurde am 11.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; es wird am 01.01.2026 in Kraft treten.
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08. Dezember 2025
BeA-App: Signieren jetzt auch mobil möglich
Mit der neuen Version der mobilen beA-App können Dokumente jetzt auch ohne beA-Karte qualifiziert elektronisch signiert werden. Hierzu hat die Bundesnotarkammer einen kartenlosen Fernsignaturdienst entwickelt, der zunächst für die beA-App und voraussichtlich ab Beginn des kommenden Jahres auch für die beA-Webanwendung angeboten wird. Hersteller von Kanzleisoftware werden die Möglichkeit haben, ihre Produkte um den kartenlosen Signaturdienst zu erweitern.
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