Aktuelles
Pressemitteilungen des BayVGH
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgendem Thema: Florian Schlämmer ist neuer Pressesprecher
Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien 2024
Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024
- für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen: 282,00 €
- für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner: 619,00 €
- für unterhaltsberechtigte Erwachsene: 496,00 €
- für unterhaltsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 518,00 €
- für unterhaltsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 429,00 €
- für unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 393,00 €
Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Herbst/Winter 2023
Erlanger Cyber Crime Tag am 21.03.2024
Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht mit ICLU an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M.) veranstaltet am 21.03.2024 den Erlanger Cyber Crime Tag. Er findet (inkl. Stehempfang) von 09:30 Uhr bis 19:00 Uhr im Wassersaal der Orangerie in Erlangen statt. Thema ist „Hate Speech im Netz und die strafrechtliche Verfolgung“, Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Flyer. Bitte beachten Sie den am 15.03.2024 ablaufenden Anmeldezeitraum.
1. Speyerer Forum zum Öffentlichen Wirtschafts- und Verbraucherschutzrecht am 14.03. und 15.03.2024
Am 14.03. und 15.03.2024 findet in hybrider Form (online und in Präsenz) das 1. Speyerer Forum zum Öffentlichen Wirtschafts- und Verbraucherschutzrecht statt. Gegenstand der Veranstaltung unter dem Motto "Gewerbe- und Lauterkeitsrecht in der Kontroverse" sind in erster Linie die Gewerbeordnung (GewO) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die zu den ältesten Wirtschaftsgesetzen unserer Zeit zählen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer und der Internetseite https://weiterbildung.uni-speyer.de/, auf der auch die Anmeldung erfolgt.
Sicherer Übermittlungsweg bei schriftformersetzender elektronischer Kommunikation mit Verwaltungsbehörden
Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist im Zuge des fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (5. VwVfÄndG) vom 04.12.2023 die Neufassung des § 3a VwVfG in Kraft getreten. Damit wurde der sichere Übermittlungsweg der Justiz in weiten Teilen auch für die schriftformersetzende elektronische Kommunikation mit den Verwaltungsbehörden zugelassen. Die Änderung bedeutet, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihr beA, Bürger und Organisationen über ihr eBO und andere Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts über ihr beBPo formwirksam elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren können. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist es jetzt möglich, die Schriftform nicht nur durch die qualifizierte elektronische Signatur zu ersetzen, sondern auch durch die Übermittlung einer von dem Erklärenden (einfach) elektronisch signierten Erklärung an die Behörde aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach den §§ 31a und 31b BRAO.
Weitere Informationen finden Sie in den Nachrichten aus Berlin der Bundesrechtsanwaltskammer (Ausgabe 2/2024 vom 24.01.2024).

Online-Seminar des RENO Franken e.V. am 09.04.2024
Fortbildungsveranstaltung zu Thema "Internationale Ehesachen" am 14.03.2024 in Bamberg
Am Donnerstag, 14.03.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Internationale Ehesachen“ an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Prof. Dr. jur. Wolfgang Hau, Inhaber des Lehrstuhls für bürgerliches Recht und deutsches, internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und von 2016 bis Ende 2023 Richter am Oberlandesgericht München (25. Zivilsenat). Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben
Studienmesse Bamberg am 24.02.2024
Am Samstag, 24.02.2024, findet in der Konzert- und Kogresshalle von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Studienmesse Bamberg 2024 statt. Auch in diesem jahr wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg mit einem Messestand vertreten sein und sowohl den Anwaltsberuf als auch den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vorstellen. Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende und Praktikumsplätze) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben. Nähere Informationen zur Messe finden Sie unter https://www.studienmesse-bamberg.de/.
Neuberufung des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Bamberg zum 01.01.2024
Vorstandswahl 2024 – Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zum Kammervorstand 2024 wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Dezember 2023 veröffentlicht und am 08.01.2024 per beA, hilfsweise per Post, an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass nach Ziffer 2. des Terminplans Wahlvorschläge noch bis Freitag, 09.02.2024, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können. Nähere Informationen hierzu sowie zur Wahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.
Pressemitteilungen des BayVGH
Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung der Steuerberaterkammer Nürnberg zu folgendem Thema:
Anhebung der Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr ab 01.04.2022
Mit Wirkung ab 01.04.2022 werden die Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr angehoben. Künftig ist es zulässig, in einer beA-Nachricht elektronische Dokumente mit bis zu 200 Dateien und 100 MB zu versenden. Diese Begrenzung gilt bis 31.12.2022. Ab 01.01.2023 bis mindestens 31.12.2023 werden die Anzahl und das Volumen auf höchstens 1.000 Dateien und 200 MB pro Nachricht begrenzt.
Die neuen Begrenzungen wurden in der 2. Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-RechtsverkehrVerordnung (2. ERVB 2022) am 18.02.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachung finden Sie nachstehend.
2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022
Anwaltliche Vertretung für Abschiebungsgefangene in der Einrichtung für Abschiebungshaft Hof