Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

06. Mai 2026

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen wurde durch Verordnung vom 09.04.2026 (GVBl. S. 195), in Kraft getreten am 01.05.2026, geändert. Nach den Erfahrungen in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wurde auch in der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab dem Prüfungstermin 2026/2 das freiwillige E-Examen eingeführt. Den Prüfungsteilnehmern steht somit ein Wahlrecht zu, ob sie die schriftlichen Prüfungsarbeiten handschriftlich oder in elektronischer Form anfertigen wollen.

Zudem wurde aufgrund von Art. 23 Abs. 4 i. V. m. Art. 21 Abs. 1 S. 1 des Kostengesetzes (KG) eine Gebühr für die Wiederholung der juristischen Staatsprüfungen zur
Notenverbesserung eingeführt. Darüber hinaus wurden weitere Änderungen von Einzelbestimmungen vorgenommen.
Die aktuelle Fassung der JAPO finden Sie hier.

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