Aktuelles
23. Oktober 2026
Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2027 (§ 17 Abs. 2 BBiG) wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 287 vom 07.10.2026 bekannt gemacht. Danach ist Auszubildenden, deren Berufsausbildung im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 beginnt, wenigstens folgende Vergütung zu gewähren: im ersten Jahr 764,00 €, im zweiten Jahr 902,00 €, im dritten Jahr 1.031,00 € und im vierten Jahr 1.070,00 €.
Die Empfehlungen der RAK Bamberg, die durchweg über der Mindestausbildungsvergütung liegen, bleiben davon unberührt.
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