Aktuelles
Themenbereich: BeA
06. August 2025
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 29.07.2025 die ERVB 2025 vom 16.07.2025 (Bekanntmachung zur § 5 ERVV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gilt seit 30.07.2025 und sieht u. a. vor, dass auch USB-Speichermedien als Datenträger zugelassen sind. Voraussetzung ist, dass sie mindestens dem USB-Standard 2.0 entsprechen und mit den Dateisystemen exFAT oder NTFS formatiert sind (die von den meisten gängigen USB-Sticks genutzt werden).
Die Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung (ERVB) regelt die technischen Standards u. a. für die Dateiformate und die aktuell geltenden Höchstgrenzen für Dateianhänge. Seit 2023 können in einer beA-Nachricht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB versandt werden (so Nr. 3 ERVB 2022).
Sofern glaubhaft gemacht wird, dass diese Höchstgrenzen nicht eingehalten werden können, sieht § 3 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vor, dass ein Schriftsatz auch nach den allgemeinen Regelungen – also analog – eingereicht werden kann. Dabei sollen der Schriftsatz und seine Anlagen möglichst auf einem elektronischen Datenträger eingereicht werden. Bislang war dies nach Nr. 4 ERVB 2022 nur auf CDs und DVDs zulässig.
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