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August 2025
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06. August 2025
Elektronischer Rechtsverkehr - neue ERVB 2025
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 29.07.2025 die ERVB 2025 vom 16.07.2025 (Bekanntmachung zur § 5 ERVV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gilt seit 30.07.2025 und sieht u. a. vor, dass auch USB-Speichermedien als Datenträger zugelassen sind. Voraussetzung ist, dass sie mindestens dem USB-Standard 2.0 entsprechen und mit den Dateisystemen exFAT oder NTFS formatiert sind (die von den meisten gängigen USB-Sticks genutzt werden).
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