Aktuelles
20. Juni 2025
Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat am 10.06.2025 ihren Jahresbericht für 2024 veröffentlicht, der unter https://www.zoll.de/DE/FIU/Fachliche-Informationen/Jahresberichte/jahresberichte_node.html abrufbar ist. Er ist - anders als in den Vorjahren - noch allgemeiner gehalten und enthält keine spezifischen Aussagen zu Rechtsanwälten mehr. Auch verzichtet die FIU in diesem Jahr auf die Darstellung von Best-Practice-Fällen und die Höhe der verhängten Sanktionen.
Von Rechtsanwälten wurden 2024 ca. 200 Verdachtsmeldungen abgegeben; rund 80 % hiervon hatten einen Bezug zur GwGMeldV-Immobilien, ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 25 %. Demgegenüber war das Gesamt-Verdachtsmeldeaufkommen deutlich rückläufig (265.708 Verdachtsmeldungen in 2024, Vorjahr: 322.590), was die FIU auf eine verbesserte, risikobasierte Bearbeitung der eingehenden Verdachtsmeldungen, auf eine höhere Qualität der abgegebenen Meldungen sowie auf das Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten, die grundsätzlich keine Meldepflicht auslösen, zurückführt. 96 % der eingegangenen Verdachtsmeldungen stammen aus dem Finanzsektor, nur 4 % aus dem Nicht-Finanzsektor.
Die FIU hat 87.731 Analyseberichte erstellt (Vorjahr: 81.550). In 41.821 Fällen (Vorjahr: 34.501) hat die Staatsanwaltschaft eine Rückmeldung gegeben, wobei es im Bericht keine näheren Informationen zu den jeweiligen Ergebnissen gibt. Offen ist, ob damit 66,98 % der Verdachtsmeldungen nicht für werthaltig gehalten oder ob 177.977 Verdachtsmeldungen noch nicht (zu Ende) analysiert wurden.
In 1.625 Fällen (Vorjahr: 1.096) wurden Sanktionen verhängt (ca. 0,61 % der Fälle aller Verdachtsmeldungen): 843 Strafbefehle (Vorjahr: 692), 482 Anklagen (Vorjahr: 434), 256 Urteile (Vorjahr: 202) und 44 Beschlüsse (Vorjahr: 26). Ca. 96 % aller an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Fälle wurden eingestellt (40.196 Verfahren).
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