Aktuelles
23. Oktober 2026
Unter dem Titel "Ja zur Geldwäschebekämpfung - nein zur Aushöhlung anwaltlicher Kernwerte" haben die BRAK und alle 28 Rechtsanwaltskammern - auch die RAK Bamberg - eine Resolution verabschiedet, die sich gegen die beabsichtigten Regelungen der neuen Geldwäsche-Aufsichtsbehörde AMLA (Anti Money Laundering Authority) im Zuge der Umsetzung des EU-Geldwäschepakets wendet.
Aus Sicht der deutschen Anwaltschaft sind die AMLA-Entwürfe in ihrer derzeitigen Fassung zu wenig verständlich und kaum praxistauglich; zudem sehen sie unnötige Datenerhebungen und Berichtspflichten vor. Sie stellen keine verhältnismäßige, bürokratiearme und wirksame Ausgestaltung des EU-Geldwäschepakets dar. Vielmehr sind sie insgesamt zu komplex und kleinteilig, verursachen übermäßige Daten-, Dokumentations- und Meldepflichten und belasten insbesondere kleinere Kanzleien sowie die Rechtsanwaltskammern unverhältnismäßig.
Besonderes Augenmerk sollte auf dem Schutz anwaltlicher Kernwerte liegen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit, das Mandatsgeheimnis, der Zugang für Rechtssuchende zum Recht und das Meldeprivileg nach Art. 70 Abs. 2 AMLR sowie die Berufsausübungsfreiheit dürfen unter keinen Umständen ausgehöhlt werden. Zudem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht generell, sondern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 3 Nr. 3 AMLR Verpflichtete. BRAK und die Rechtsanwaltskammern fordern daher mit Nachdruck, dass die AMLA in den von ihr zu erlassenden Rechtsakten geeignete Schutz- und Prüfverfahren für vertrauliche Mandatsinformationen vorsieht.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Presseerklärung der BRAK vom 21.10.2026.
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