Aktuelles
19. Januar 2026
Ab 10.07.2027 werden nach dem EU-Geldwäschepaket (Geldwäscheverordnung 1624/2024) zahlreiche Neuerungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten. Der Ausschuss "Geldwäscheprävention" der Bundesrechtsanwaltskammer hat dies zum Anlass genommen, eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen zu erstellen.
Das Dokument soll fortlaufend weiterentwickelt werden. Dabei werden die noch von der Anti Money Laundering Authority (AMLA) und der Europäischen Kommission zu bestimmenden Delegierten Rechtsakte, Regulatory Technical Standards (RTS) und Leitlinien zur Umsetzung der einzelnen Pflichten eingearbeitet werden.
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