Aktuelles
14. Januar 2026
Mit Erleichterung hat auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Nachricht vom Freispruch der in der Türkei angeklagten Vorstandsmitglieder der Istanbuler Rechtsanwaltskammer aufgenommen.
Vor einem Sondergericht auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses Silivri, rund 80 km südwestlich von Istanbul, waren alle 11 Mitglieder des Kammervorstands wegen des Vorwurfs der Terrorpropaganda angeklagt. Sie hatten in einer öffentlichen Erklärung, welche die Rechtsanwaltskammer Ende 2024 abgegeben hatte, die Aufklärung der Tötung von zwei Journalisten in Nordsyrien gefordert und die willkürliche Festnahme von Journalisten, Rechtsbeiständen und weiteren Personen bei einer Demonstration in Istanbul kritisiert. Das Verfahren hatte im Mai 2025 begonnen; die letzten Anhörungen fanden Anfang des Jahres statt. Zur Prozessbeobachtung waren 28 europäische Anwaltskammern sowie 19 Anwaltsorganisationen vor Ort, u. a. Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins.
Am 09.01.2026 fiel nunmehr das erstinstanzliche Urteil, mit dem alle Angeklagten vom Vorwurf der Terrorpropaganda freigesprochen wurden. Gleichwohl verweisen die Anwaltsorganisationen auf die weiterhin erheblichen rechtsstaatlichen Defizite in der türkischen Justiz. Die internationale Gemeinschaft müsse Maßnahmen ergreifen, die Druck auf die türkische Regierung von Recep Tayyip Erdoğan ausüben, in der Türkei Rechtsstaatlichkeit herzustellen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltvereins, des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen, der Rechtsanwaltskammer Berlin und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins.
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