Aktuelles
09. Februar 2026
Das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 03.02.2026 wurde am 09.02.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Zukünftig werden Verbraucher bei Vertragsabschlüssen im Internet noch besser geschützt; im Internet geschlossene Verträge können einfacher widerrufen werden. Dafür müssen Anbieter eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche bereitstellen.
Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen, dass Verbraucher die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Unternehmen sind verpflichtet, Vertragsinhalte klar und verständlich zu erläutern und Kunden nicht mit juristischen Fachbegriffen zu überfordern. Im Online-Bereich können Verbraucher eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.
Das Gesetz sieht zudem begrenzte Fristen beim Widerruf von Verträgen zu Finanzdienstleistungen vor: maximal 12 Monate und 14 Tage, es sei denn, die Verbraucher wurden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert. Dies soll die Rechtssicherheit erhöhen, Missbrauch verhindern und die bisher unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit klar begrenzen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Ferner bestimmt das Gesetz, dass Patienten künftig einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte haben.
Wesentliche Teile des Gesetzes treten am 19.06.2026 in Kraft. Für einzelne Bestimmungen gelten gesonderte Fristen.
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