Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

23. September 2025

Die Arbeitsgruppe "Familienrechtliche Gutachten" hat unter Mitwirkung der Bundesrechtsanwaltskammer die „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftrecht“ in dritter Auflage veröffentlicht. Die Qualitätsstandards wurden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst; die Empfehlungen vor allem im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen wurden erweitert.

Familiengerichte, Beteiligte und Sachverständige sind zunehmend Adressaten von Fragen und Anliegen zum Datenschutz, auch bei der kritischen Würdigung von Gutachten und Begutachtungsprozessen. Dabei herrscht in der Praxis oftmals große Unsicherheit angesichts des komplexen Schnittstellenthemas. Die Arbeitsgruppe "Familienrechtliche Gutachten" hat daher in interdisziplinären Diskussionen mit Datenschutzexperten ergänzende Hinweise zum Datenschutz erarbeitet. Ihre Überlegungen sollen die Mindestanforderungen vervollständigen sowie allen Verfahrensbeteiligten eine Orientierungshilfe zur kritischen Überprüfung bieten.

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