Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

13. Juni 2026

In der 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung am 01.06.2026 berichteten die Vorsitzenden der Ausschüsse über laufende Arbeiten zu Kanzleipflicht, Interessenkollisionen, Fortbildungspflicht, Verschwiegenheit, Datenschutz und Künstlicher Intelligenz. Zudem wurden folgende Änderungen der Fachanwaltsordnung beschlossen:

Fachanwalt für Strafrecht:
§ 13 Nr. 3 FAO wurde dahin ergänzt, dass künftig auch die „Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen“ zu den nachzuweisenden besonderen Kenntnissen gehören. Hintergrund ist u. a. das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen; die Ergänzung soll die fachanwaltliche Qualifikation insoweit klarstellen.
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht:
In § 14i Nr. 2 c) FAO wurde klargestellt, dass beim internationalen Gesellschaftsrecht nur Grundzüge verlangt werden, insbesondere zum europäischen Gesellschaftsrecht und zur Europäischen Aktiengesellschaft. Zudem wurden Grundzüge des Vereins- und Stiftungsrechts aufgenommen; der Ausschuss 1 verwies hierbei auf die strukturelle Nähe dieser Rechtsgebiete zum Gesellschaftsrecht und ihre wachsende praktische Bedeutung, insbesondere im Stiftungsrecht.
Fachanwalt für Sportrecht:
Die Fallanrechnung in § 5 Abs. 1 x) FAO wurde erweitert. Von den 80 nachzuweisenden Fällen können künftig bis zu 20 Fälle aus Tätigkeiten als Richter in der Sportgerichtsbarkeit oder Sportschiedsgerichtsbarkeit oder als Schlichter in sonstigen rechtsförmlichen Verfahren stammen. Davon dürfen höchstens fünf Fälle sonstige rechtsförmliche Verfahren betreffen.
Zudem wurde § 14q Nr. 7 FAO sprachlich präzisiert, um klarzustellen, dass auch sportrechtliche Bezüge des Persönlichkeitsrechts umfasst sind.
Alle Beschlüsse müssen noch ausgefertigt und sodann vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten sie mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer folgt. Dort finden Sie auch weitere Einzelheiten zur Sitzung der Satzungsversammlung am 01.06.2026, insbesondere zu den Berichten der Ausschüsse.

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