Aktuelles
11. Februar 2026
Auf Bitten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz werden alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte daran erinnert, dass am 01.03.2026 die Verordnung über die Form und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) nach §§ 43 Abs. 1 und 44 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung) in Kraft tritt. Um Beachtung wird gebeten.
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