Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

25. Februar 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) geändert.

Die neue Verordnung ist am 17.02.2025 in Kraft getreten. Die Änderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

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