Aktuelles
22. März 2025
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beabsichtigt, die Regelung zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen in § 136 Abs. 4 StPO zu evaluieren. Die Vorschrift ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.
In der Gesetzesbegründung heißt es: „Das Erreichen der Ziele des Vorhabens und die Auswirkungen der Neuregelungen im Bereich der audiovisuellen Dokumentation im Ermittlungsverfahren auf die Länderhaushalte sollen fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Dabei wird die Bundesregierung in fachlich geeigneter Weise prüfen, ob und inwieweit die beabsichtigten Wirkungen bei den Gerichten erreicht worden sind und inwieweit sich aufgrund der Einführung und Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung Synergieeffekte ergeben haben. Die Bundesregierung wird auch mit Blick auf den Folgeaufwand untersuchen, wie sich der Erfüllungsaufwand entwickelt hat und ob die Entwicklung in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Regelungswirkungen steht. Die Evaluierung wird die Frage nach unbeabsichtigten Nebenwirkungen sowie nach der Akzeptanz und Praktikabilität der Regelungen einschließen.“
Das BMJ hat für die Evaluierung einen Online-Fragebogen konzipiert, der über nachfolgenden Link abgerufen werden kann: https://www.survey-xact.de/LinkCollector?key=1QNWAKM7U11K. Zur Erleichterung der Bearbeitung ist der über den Link erreichbare Fragebogen zusätzlich als Word-Dokument in der Anlage beigefügt: Fragebogen
Das BMJ bittet um Beantwortung des Fragebogens bis 30.05.2025. Auf der Grundlage aller eingehenden Rückmeldungen wird ein Evaluierungsbericht erstellt.
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