Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

11. April 2025

In ihrem beA-Newsletter Ausgabe 2/2025 vom 10.04.2025 weist die Bundesrechtsanwaltskammer darauf hin, dass die im beA zur Ansteuerung der Kartenlesegeräte eingesetzte Standardsoftware das Kartenlesegerät cyberJack secoder der Firma REINER SCT voraussichtlich ab Herbst 2025 nicht mehr unterstützen wird. Dieses Gerät kann für das Arbeiten im beA dann nicht mehr genutzt werden.

Die Hinweise des beA-Anwendersupports geben Aufschluss darüber, welche Geräte betroffen sind bzw. noch im beA-System unterstützt werden und was bei der Entscheidung für ein alternatives Gerät berücksichtigt werden sollte. 
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Softwarezertifikat bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zu bestellen, über das auch ohne Verwendung eines Kartenlesegeräts auf das beA-System und die mobile beA-App zugegriffen werden kann. Zu beachten ist hierbei, dass für einige Aktivitäten, z. B. die Erstregistrierung oder die Vergabe von Berechtigungen, die Anmeldung mittels einer beA-Karte erforderlich ist. Das Softwarezertifikat reicht hierzu nicht aus.

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