Aktuelles
21. März 2025
Am 03.03.2025 hat die Bundesrechtsanwaltskammer ihren neuen BeA-Newsletter 1/2025 veröffentlicht, dessen Lektüre allen Kolleginnen und Kollegen empfohlen wird. Er enthält Beiträge zu folgenden Themen:
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Aktualisierung der beA Client Security bis spätestens 20.04.2025
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Zivilrechtliches Online-Verfahren: Anwaltschaft kann aktiv mitgestalten
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Wichtige Änderung bei der Adressierung des BAMF in Asylsachen
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Neue D-Trust-Signaturkarten können noch nicht im beA genutzt werden
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Syndikusrechtsanwälte können zwischen beA und eBO wählen
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Kündigung per beA – geänderte Voraussetzungen (Urteil des BGH vom 27.11.2024, Az. VIII ZR 155/23)
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