Aktuelles
22. März 2025
Nach dem Beschluss des Bundestages vom 31.01.2025 hat auch der Bundesrat am 21.03.2025 der überfälligen Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zugestimmt. Sie sieht eine Erhöhung der Wertgebühren um 6 Prozent und der Festgebühren um 9 Prozent vor.
Diese Maßnahme trägt dem erheblichen inflationsbedingten Anstieg der Personal- und Sachkosten in den Anwaltskanzleien Rechnung und stellt sicher, dass Rechtsanwälte weiterhin eine qualitativ hochwertige rechtliche Beratung und Vertretung gewährleisten können.
Weitere Einzelheiten und Hintergrundinformationen finden Sie in einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins vom 21.03.2025. Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025), das in Artikel 11 die Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes enthält, können Sie hier herunterladen.
Weitere Einzelheiten und Hintergrundinformationen finden Sie in einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins vom 21.03.2025. Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025), das in Artikel 11 die Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes enthält, können Sie hier herunterladen.
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