Aktuelles
18. April 2026
Am 15.04.2026 begann die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens an den ersten deutschen Amtsgerichten - entsprechend des am 22.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (BGBl. 2025 I Nr. 349).
Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein digitales Eingabesystem freigeschaltet, über das Bürgerinnen und Bürger schrittweise Klagen erstellen und unmittelbar bei den teilnehmenden Gerichten einreichen können. Zugänglich ist das Verfahren via www.service.justiz.de.
Die Erprobung des Online-Verfahren ist zunächst auf Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 10.000,00 € sowie auf den Bereich der Fluggastrechte beschränkt. Der Online-Dienst „Digitale Klage für Fluggastrechte“ ist bereits seit März 2025 nutzbar und wurde für die Erprobung entsprechend angepasst.
Die pilotierenden Gerichte werden durch eine Rechtsverordnung des jeweiligen Landes bestimmt. Dies sind derzeit die Amtsgerichte in Mannheim, Nürnberg, Berlin-Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt und Leipzig. Es folgen die Amtsgerichte Nürtingen (ab 20.04.2026) sowie Bonn, Essen, Dortmund, Bitburg und Sinzig (jeweils ab 01.06.2026). Ergänzend nehmen die Amtsgerichte Erding, Eilenburg, Düsseldorf und Steinfurt (jeweils ab 01.06.2026) sowie Königs Wusterhausen (ab 01.10.2026) ausschließlich im Bereich der Fluggastrechte teil.
Die Einreichung der Klage erfolgt nach Eingabe der erforderlichen Daten in das digitale Eingabesystem über die besonderen elektronischen Postfächer. Bürgerinnen und Bürger nutzen dazu „Mein Justizpostfach“, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das beA. Die eingegebenen Daten können zwischengespeichert werden. Der Online-Dienst generiert aus den Eingaben eine Klageschrift im Format PDF. Diese kann dann runtergeladen und über das beA bei Gericht eingereicht werden.
Up- und Download der Daten sind durch eine Transportverschlüsselung gesichert. Eine Inhaltsdatenverschlüsselung findet erst dann statt, wenn die Klageschrift über das beA eingereicht wird. Die eingegebenen und zwischengespeicherten Daten werden durch eine individuelle Verschlüsselung vor unberechtigtem Datenzugriff geschützt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BMJV und den FAQs von April 2026. Dort bereits angekündigt ist die Entwicklung und Zurverfügungstellung eines eigenen Eingabesystem für Anwältinnen und Anwälte sowie die zusätzliche Möglichkeit der Klageeinreichung als strukturierter Datensatz im XJustiz-Format.
Die Erprobung des Online-Verfahren ist zunächst auf Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 10.000,00 € sowie auf den Bereich der Fluggastrechte beschränkt. Der Online-Dienst „Digitale Klage für Fluggastrechte“ ist bereits seit März 2025 nutzbar und wurde für die Erprobung entsprechend angepasst.
Die pilotierenden Gerichte werden durch eine Rechtsverordnung des jeweiligen Landes bestimmt. Dies sind derzeit die Amtsgerichte in Mannheim, Nürnberg, Berlin-Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt und Leipzig. Es folgen die Amtsgerichte Nürtingen (ab 20.04.2026) sowie Bonn, Essen, Dortmund, Bitburg und Sinzig (jeweils ab 01.06.2026). Ergänzend nehmen die Amtsgerichte Erding, Eilenburg, Düsseldorf und Steinfurt (jeweils ab 01.06.2026) sowie Königs Wusterhausen (ab 01.10.2026) ausschließlich im Bereich der Fluggastrechte teil.
Die Einreichung der Klage erfolgt nach Eingabe der erforderlichen Daten in das digitale Eingabesystem über die besonderen elektronischen Postfächer. Bürgerinnen und Bürger nutzen dazu „Mein Justizpostfach“, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das beA. Die eingegebenen Daten können zwischengespeichert werden. Der Online-Dienst generiert aus den Eingaben eine Klageschrift im Format PDF. Diese kann dann runtergeladen und über das beA bei Gericht eingereicht werden.
Up- und Download der Daten sind durch eine Transportverschlüsselung gesichert. Eine Inhaltsdatenverschlüsselung findet erst dann statt, wenn die Klageschrift über das beA eingereicht wird. Die eingegebenen und zwischengespeicherten Daten werden durch eine individuelle Verschlüsselung vor unberechtigtem Datenzugriff geschützt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BMJV und den FAQs von April 2026. Dort bereits angekündigt ist die Entwicklung und Zurverfügungstellung eines eigenen Eingabesystem für Anwältinnen und Anwälte sowie die zusätzliche Möglichkeit der Klageeinreichung als strukturierter Datensatz im XJustiz-Format.
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