Aktuelles
Onlinebefragung zu den Themen Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) in der Anwaltschaft
René Kurtkowiak bittet im Rahmen seiner Doktorarbeit zum Thema "Künstliche Intelligenz in mittelständigen Unternehmen: Chancen und Risiken der Verschmelzung von Mensch und Maschine, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsbranche“ um Teilnahme der Anwaltschaft an einer auch von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützten wissenschaftlichen Onlinebefragung. Ziel ist es, sowohl den momentanen Zustand als auch die zukünftigen Arbeitsmethoden in deutschen Anwaltskanzleien zu beleuchten. Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: https://www.2ask-survey.com/c/YTQGEH0QCMEQ2/ (der von jedem Gerät nur einmal genutzt werden kann). Sie ist bis einschließlich 25.10.2023 zugänglich.
Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.
Workshops für Auszubildende und Wieder-/Quereinsteiger zur Rechtsanwaltsfachangestellten
Der Würzburger Anwaltverein und RENO Würzburg bieten für die optimale Unterstützung von Auszubildenden Nachhilfe in Form von Workshops an, bei denen der Lehrstoff des zweiten und dritten Berufsschuljahres wiederholt bzw. vertieft wird. Nähere Informationen hierzu und die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Einladung.
Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2024/I
- in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 09.01.2024, ab 08:00 Uhr
- im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 11.01.2024, ab 08:00 Uhr
Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2023/2024
Termine der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2024
- Dienstag, 05.03.2024 (1. Prüfungstag)
- Mittwoch, 06.03.2024 (2. Prüfungstag)
- Donnerstag, 07.03.2024 (3. Prüfungstag)
- Montag, 29.04.2024
- Dienstag, 30.04.2024
- Montag, 06.05.2024
- Dienstag, 07.05.2024
- Mittwoch, 08.052024
Neubestellung des Prüfungs- und des Aufgabenausschusses für Geprüfte Rechtsfachwirte
ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte
Geldwäsche - gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister
In einem Schreiben vom 18.09.2023 weist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf die gesetzlichen Pflichten zu Mitteilungen an das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hin. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten. Das elektronisch geführte Transparenzregister wurde 2017 in Deutschland zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es ist eine Einrichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (transparenzpflichtige Rechtseinheiten). Registerführende Stelle ist die vom BMF mit der hoheitlichen Aufgabe beliehene Bundesanzeiger Verlag GmbH. Weitere Informationen finden Sie auch in einem Artikel zum Transparenzregister in den BRAK-Mitteilungen 02/2022.
Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen
Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet darum, allen Kammermitgliedern das beigefügte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 06.09.2023 zur Verfügung zu stellen. Dort wird auf die Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen hingewiesen, über die nach Vorstellung des BMF Rechtsberater ihre Mandanten nach dem Obsiegen in einem Prozess aktiv informieren sollen.
BRAK und DAV fordern Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode
In einem gemeinsamen Katalog von September 2023 (Stellungnahme der BRAK Nr. 51/2023) haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) Vorschläge zur linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie zu strukturellen Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes unterbreitet. Hintergrund sind die hohen und stetig wachsenden Kosten zur Unterhaltung einer Kanzlei. Insbesondere die eklatanten Preissteigerungen und die enorm gestiegene Inflationsrate in Folge der Pandemie sowie der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine machen eine rasche Angleichung der Rechtsanwaltsvergütung an die wirtschaftliche Entwicklung dringend erforderlich. Im Einzelnen stellen BRAK und DAV folgende Forderungen auf:
- Eine lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode
- Die Anpassung der Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG
- Eine Klarstellung in Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG bzgl. Inkassodienstleistungen
- Die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG
- Die Einführung von Gebühren für das strafrechtliche Zwischenverfahren
- Die Erweiterung der Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands
- Die Anpassung der Grenze in § 49 RVG bei PKH/VKH und die Anhebung der Kappungsgrenze
- Die Anhebung der Verfahrenswerte in Kindschafts- sowie Gewaltschutz- und Abstammungssachen
- Die Änderung der Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG
- Die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale nach Nr. 7003 VV RVG
- Eine Klarstellung beim Angelegenheitsbegriff in § 17 RVG
- Eine fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG auch bei vorgeschriebener Erörterung
- Die Einführung einer Gegenstandswertbestimmung bei Hilfsaufrechnung/Hilfsanträgen
Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ - Projektupdate
Seit März 2023 wird das von der Universität Regensburg mit den Lehrstühlen für Zivilprozessrecht (Prof. Dr. Althammer) und für Medieninformatik (Prof. Dr. Wolff) gemeinsam mit den Justizministerien Bayerns und Niedersachsens durchgeführte Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ an den Landgerichten Hannover, Landshut, Osnabrück und Regenburg erprobt. Ziel ist die valide Erkenntnis darüber, ob und wie der Parteivortrag im Zivilprozess mit digitalen Mitteln besser dargestellt werden kann. Nähere Informationen zum Sachstand des Projekts entnehmen Sie bitte dem Update Reallabor vom 30.08.2023. Die Universität Regensburg hat bereits den Prototyp einer Anwendung entwickelt, der unter app.parteivortrag.de zur Verfügung steht und von allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kostenlos genutzt werden kann. Weitere Details über das Projekt finden Sie hier.
Workshop "Im Namen des Computers? ..." des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. am 13.11.2023 in Kassel
Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. bietet am 13.11.2023 beim Bundessozialgericht in Kassel einen Workshop als Präsenzveranstaltung zum Thema "Im Namen des Computers? - Ethische Aspekte der KI im Sozialrecht und im sozialgerichtlichen Verfahren" unter der Leitung von Dr. Christine Fuchsloch, Vizepräsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e.V., an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben nebst Programm sowie der Internetseite www.sozialgerichtstag.de.
Zur Erinnerung: Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden
BeA - BRAK warnt vor Phishingmails
In ihrem beA-Sondernewsletter 4/2023 vom 14.09.2023 warnt die Bundesrechtsanwaltskammer vor Phishingmails, die als Benachrichtigungen zu vorliegenden beA-Nachrichten getarnt sind. Sie sind in der Regel an folgenden Auffälligkeiten zu erkennen:
- Die Absender-Adresse weicht von der tatsächlichen ab, mitunter auch nur minimal
- Im Logo der Bundesrechtsanwaltskammer ist ein Balken mit Inschrift "Informationen zu Ihrem Postfach" und eine Schaltfläche zum Abrufen von Nachrichten enthalten
- Häufig findet man Tippfehler innerhalb solcher Mails, z. B. "Allgemeine Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltsporstfach..."
- Enthaltene Links zu angeblichen Informationsseiten sind häufig falsch; beispielsweise weicht die URL leicht von der üblicherweise von der BRAK verwendeten ab: bea.brak.de statt bea-brak.de (beA-Portal) oder brak.de (Informationsseiten der Bundesrechtsanwaltskammer).
- Der Betreff lautet "Eingang einer Nachricht" oder "Aufbewahrungsfrist für Nachrichten läuft ab".
- Der Absender lautet "noreply@bea-brak.de".
- Sie werden in der Nachricht selbst nicht mit Ihrem Namen angesprochen.
- Der Text beinhaltet weder Informationen zur Wichtigkeit einer Nachricht noch fordert er zum kurzfristigen Abruf der Nachricht auf.

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Vielzahl von beA-Postfächern zugelassener Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) noch nicht erstregistriert ist. Auch im Hinblick auf die passive Nutzungspflicht gemäß §§ 31b Abs. 5 i. V. m. 31a Abs. 6 BRAO werden alle betroffenen Kammermitglieder aufgefordert, die Erstregistrierung nunmehr bis spätestens 15.10.2023 vorzunehmen. Andernfalls müsste die Rechtsanwaltskammer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten.