Aktuelles
Neue Düsseldorfer Tabelle 2024 zum Kindesunterhalt
World Justice Project - Umfrage über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit
Das World Justice Project (WJP) hat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das Projekt „Subnational Rule of Law Study“ aufgesetzt. Mit dieser Umfrage sollen Aussagen über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit getroffen werden. Dazu sollen neben „normalen Haushalten“ auch Rechtsexperten für den Bereich Ziviljustiz und Strafjustiz befragt werden. Die WJP-Umfrage umfasst über 600 Fragen, die in folgende vier verschiedene Fragebögen unterteilt sind:
Die Umfrage wird nur online durchgeführt und ist in mehreren Sprachen verfügbar. Rechtsexperten können sich bei Interesse über den folgenden Link registrieren, um die Fragebögen online auszufüllen: https://s.alchemer.com/s3/WJP-EU-Registration. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.Unterstützungsangebot des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bei OZG-Leistungen im Bildungssektor
Die Bundesrechtsanwaltskammer und das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt haben um Mithilfe bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bildungssektor gebeten. Aus diesem Grunde wird an alle Mitglieder der RAK Bamberg folgender Aufruf weitergereicht: Testpersonen für Nutzertest für die Anmeldung zur Berufsschule gesucht! Derzeit befindet sich ein Online-Dienst zur Anmeldung an die Berufsschule in Entwicklung. Um die Online-Anmeldung zur Berufsschule so ansprechend wie möglich zu gestalten, wird das Feedback von Nutzern benötigt. Für Nutzertests werden Ausbilder oder Angestellte gesucht, die bei ihrem Arbeitgeber für die Anmeldung der Auszubildenden zur Berufsschule zuständig sind und Interesse haben, die aktuelle Anwendung auszuprobieren. Wenn Sie zur Zielgruppe gehören oder geeignete Testpersonen kennen, dann melden Sie sich gerne an oder leiten Sie die Anmeldung an Interessierte weiter: https://ozg.sachsenanhalt.de/umsetzung-im-land/themenfeld-bildung/usability-tests-anmeldung-zur-berufsschule. Bei Fragen steht Ihnen Herr Tilman Splisteser vom Team Berufliche Bildung unter berufsausbildung.ozg.bildung@sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 0151/11374298 gerne zur Verfügung.
BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023
Die ersten Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023 (Stand 08.12.2023) liegen vor. Sie sind unter www.bibb.de/naa309-2023 abrufbar. Diese Ergebnisse fließen in die Bildungsberichterstattung der Bundesregierung ein und sind damit eine wichtige Grundlage für Bildungsberatung. Der Berufsbildungsbericht 2024 und der Datenreport 2024 sollen im Frühsommer 2024 veröffentlicht werden. Die Daten aus der Erhebung sind in die Ausbildungsmarktanalyse 2023 eingeflossen, die unter www.bibb.de/ausbildungsmarkt2023 heruntergeladen werden kann.
Angabe des amtlichen Gemeindeschlüssels, des Wirtschaftszweiges und der Betriebsnummer bei Abschluss neuer Ausbildungsverträge
Das Bayerische Landesamt für Statistik benötigt zur ordnungsgemäßen Erstellung der Berufsbildungsstatistik belastbare Basiszahlen, Alle Ausbildenden werden deshalb gebeten, nicht nur auf Seite 1 des Ausbildungsvertrags die Betriebsnummer der Kanzlei einzutragen, sondern auch den amtlichen Gemeindeschlüssel des Ortes der Ausbildungsstätte und den Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes mitzuteilen. Im Übrigen werden alle Ausbildungskanzleien darum gebeten, auf die Korrektheit der Betriebsnummer zu achten, weil die Rechtsanwaltskammer eine Überprüfung nicht vornehmen kann. Zur Klarstellung wird darauf hngeweisen, dass eine Betriebsnummer allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtigen Angestellten vorliegt und ohne die Betriebsnummer die Auszubildenden nicht bei der Krankenkasse angemeldet werden können. Es ist stets die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte zu erfassen, in der die Auszubildenden ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren. Dies gillt insbesondere bei Ausbildungsbetrieben mit mehreren Ausbildungsstätten (also Ort Ausbildungsstätte = Ort Betriebsstätte).
Zur Erinnerung: Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024
Veranstaltung des Centrums für Europarecht an der Universität Passau am 26.01.2024
Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet einen eintägigen Intensivkurs zum Thema "EU-Nachhaltigkeitsrecht: EU Green Deal, Lieferkettenrecht, Grüne Finanzen". Er findet am Freitag, 26.01.2024, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr an der Universität Passau statt und richtet sich auch an Rechtsanwälte. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer sowie der Internetseite https://www.cep.uni-passau.de/veranstaltungen-praxis/aktuelle-kurse/nachhaltigkeitsrecht-26-01-2024.
Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2023

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Seniorenrecht am 19.01.2024
Am Freitag, 19.01.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Seniorenrecht - Altersfragen auf der Schnittstelle von Betreuung-, Sozial-, Familien-, Erb- und allgemeinem Zivilrecht“ an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening aus Essen, Fachanwältin für Familienrecht und für Sozialrecht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben, das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 05.01.2024. Es sind noch wenige Restplätze frei. Bitte beachten Sie Folgendes: Die geplanten Themen des Seminars eignen sich dem Grunde nach für die Anerkennung als Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften für Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht. Eine abschließende Entscheidung, insbesondere über die Anzahl der Fortbildungsstunden, kann aber erst nach Durchführung der Veranstaltung getroffen werden.
Zur Erinnerung: Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024
Wahl zum Kammervorstand 2024
Dem Mitteilungsblatt von Dezember 2023 konnten Sie bereits entnehmen, dass im Jahr 2024 turnusgemäß die Neuwahl von zehn Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg stattfinden wird. Die dort veröffentlichte Wahlbekanntmachung (mit Wahlausschreibung) wird am 08.01.2024 auch per beA verschickt werden (bzw. per Post an alle Kammermitglieder, die nicht über ein beA verfügen). Sie ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ zu finden. Dort können sich alle Kolleginnen und Kollegen über nähere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl informieren.
Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2024