Aktuelles
Themenbereich: BRAK
Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
Geldwäsche - Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web
In ihren Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 2/2023 vom 25.01.2023) hat die Bundesrechtsanwaltskammer daran erinnert, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren müssen. Dies gilt unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG).
Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2022

Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen